Ehevertrag von 1751 - Entziffert und transkribiert von Ute von Thun-Drews
Kundt und zu Wißen sey
hiermit, dass heüte Dato eine christ-
liche Ehe Beredung zwischen Friederich
Meyer hieselbst, Wittwer, und der
Jungfer Riechell Maacken, Conraht
Maacken hieselbst eheleibliche Tochter
folgender gestalt vollzogen und beschlossen
worden:
So nimbt gedachter Bräutigam seine
geliebte Braut zu sich in seine Gühter
und bekömbt mit ihr zum Brautschatz
an bahrem Gelde 30
, ein halbes Kisten-
pfandt, wie alhier gebräuchlich und eine Kuh
negst der besten, und zwar
jährlich 5 
auf Termin zu bezahlen, auch will der
Großvater der Braut sovort beyden
Kistenpfand 30
mitgeben.
Es hat aber der Bräutigam Friederich Meyer
voriger Ehe nach 3 Söhne und eine Tochter
im Leben, als ist beliebet, dass dem ältesten
Sohn Heinrich von Michaely an über 20 Jahre
die Gühter sollen übergeben werden.
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Sollte aber der Sohn binnen die 20 Jahren ver-
sterben, sollen die anderen Söhne, wenn sie das 26te
Jahr erreichet, die Gühter übergeben werden.
Sollten die Söhne aber versterben, so soll die
Tochter Catharina Margaretha die Gühter
erben, wenn sie das 26te Jahr erreicht. Der
Vater aber behält die Gühter so lange es ihm
gefält. Sollte nach Gottes Willen der Bräutigam
Friederich Meyer nach 18 Jahren versterben,
soll die Braut Riechell Maacken nicht macht
haben, wieder in die Gühter zu heyraten,
und bekömbt dieselbe ins künftige jährlich
zum Abschied das halbe Stück Landt im Garten
am Albrecht Bardowicks Garten belegen biß
an dem Stieg soweit Albrecht Bardowicks
Garten gehet, auch das halbe Stück an das
Kirchenland belegen, welches die jungen Leute
wie ihr eigen bedüngen sollen,
auch jährlich 8 ![]()
, 2
vors
Schwein, 8 Pfund Butter oder 1
.
Solte aber die jetzige Mutter nach verfloßenen
20 Jahren noch leben, soll die Braut Riechell
Maacken macht haben, ein halbes Stück Land
im Garten zu nehmen, welches sie will, auch
jährlich 4 
, 1
vors
Schwein, 4 Pfund Butter
oder 12
so lange
biß die Mutter verstorben.
Hernach so triedt sie in ihr Abschiedt, auch so viel
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Feürung zum waschen, baden und schlachten, auch
die kleine Stube, und wenn die Mutter noch sollte leben,
soll sie so lange die kleine Kammer an der kleinen
Stube haben, auch den Boden darauf.
Die Schulden belangendt sind 130
und 22
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an Kleinigkeiten, auch werden die Verstorbenen
von den Gütern zur Erden bestattet,
dass dieses von beyden Theilen beliebet, verabredet
und beschloßen worden, solches bezeugen
Nachfolgende
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Von Seyten des Bräutigams Friedrich Meyer Hinrich Meyer Lenert Brundhorst
Johann H. Meyer Peter Meyer Ernst Schröder Jochen Gade
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Von Seyten der Braut Der GroßvatterJohann
Cordt Maacken Hans Christ Timmer Hanß H. Maacken Albrecht Bardowicks Hinrich Brundhorst
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