Ehevertrag von 1751 - Entziffert und transkribiert von Ute von Thun-Drews

 

Kundt und zu Wißen sey

hiermit, dass heüte Dato eine christ-

liche Ehe Beredung zwischen Friederich

Meyer hieselbst, Wittwer, und der

Jungfer Riechell Maacken, Conraht

Maacken hieselbst eheleibliche Tochter

folgender gestalt vollzogen und beschlossen

worden:

 

So nimbt gedachter Bräutigam seine

geliebte Braut zu sich in seine Gühter

und bekömbt mit ihr zum Brautschatz

an bahrem Gelde 30 , ein halbes Kisten-

pfandt, wie alhier gebräuchlich und eine Kuh

negst der besten, und zwar jährlich 5

auf Termin zu bezahlen, auch will der

Großvater der Braut sovort beyden

Kistenpfand 30 mitgeben.

 

Es hat aber der Bräutigam Friederich Meyer

voriger Ehe nach 3 Söhne und eine Tochter

im Leben, als ist beliebet, dass dem ältesten

Sohn Heinrich von Michaely an über 20 Jahre

die Gühter sollen übergeben werden.

 

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Sollte aber der Sohn binnen die 20 Jahren ver-

sterben, sollen die anderen Söhne, wenn sie das 26te

Jahr erreichet, die Gühter übergeben werden.

Sollten die Söhne aber versterben, so soll die

Tochter Catharina Margaretha die Gühter

erben, wenn sie das 26te Jahr erreicht. Der

Vater aber behält die Gühter so lange es ihm

gefält. Sollte nach Gottes Willen der Bräutigam

Friederich Meyer nach 18 Jahren versterben,

soll die Braut Riechell Maacken nicht macht

haben, wieder in die Gühter zu heyraten,

und bekömbt dieselbe ins künftige jährlich

zum Abschied das halbe Stück Landt im Garten

am Albrecht Bardowicks Garten belegen biß

an dem Stieg soweit Albrecht Bardowicks

Garten gehet, auch das halbe Stück an das

Kirchenland belegen, welches die jungen Leute

wie ihr eigen bedüngen sollen, auch jährlich 8

, 2 vors Schwein, 8 Pfund Butter oder 1 .

Solte aber die jetzige Mutter nach verfloßenen

20 Jahren noch leben, soll die Braut Riechell

Maacken  macht haben, ein halbes Stück Land

im Garten zu nehmen, welches sie will, auch

jährlich 4 , 1 vors Schwein, 4 Pfund Butter

oder 12 so lange biß die Mutter verstorben.

Hernach so triedt sie in ihr Abschiedt, auch so viel

 

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Feürung zum waschen, baden und schlachten, auch

die kleine Stube, und wenn die Mutter noch sollte leben,

soll sie so lange die kleine Kammer an der kleinen

Stube haben, auch den Boden darauf.

Die Schulden belangendt sind 130 und 22

an Kleinigkeiten, auch werden die Verstorbenen

von den Gütern zur Erden bestattet,

dass dieses von beyden Theilen beliebet, verabredet

und beschloßen worden, solches bezeugen

Nachfolgende

 

Von Seyten des Bräutigams

Friedrich Meyer

Hinrich Meyer

Lenert Brundhorst

Johann H. Meyer

Peter Meyer

Ernst Schröder

Jochen Gade

 

 

 

Von Seyten der Braut

Der GroßvatterJohann

Maacken

Cordt Maacken

Hans Christ Timmer

Hanß H. Maacken

Albrecht Bardowicks

Hinrich Brundhorst